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Um Betonbauteile an Fassaden und Balkonen dauerhaft vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen, ist nach der Betonsanierung ein dauerhafter Betonschutz erforderlich.
Die Ausführung dieses Betonschutzes unterliegt der Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (RiLi des DAfStB). |
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